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Eine Steuererklärung ist lästig und zeitraubend, aber oft lohnend. Denn statistisch gesehen kommt es in neun von zehn Fällen zu einer Rückzahlung. Doch nicht nur bei der Pendlerpauschale oder Handwerkerrechnungen bekommt man Geld vom Finanzamt zurück. Auch viele Beiträge von Versicherungen lassen sich steuerlich absetzen.
Absetzbare und nicht absetzbare Versicherungen im Überblick
Die Beiträge der Versicherungen in der oberen Zeile können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden, während die unten aufgeführten Policen vom Finanzamt nicht akzeptiert werden.
Absetzbare Versicherungen
- Unfall- Pflege und Krankenversicherungen
- Private Zusatzversicherungen (falls abzugsfähiger Höchstbetrag nicht ausgeschöpft)
- Arbeitslosen- Berufs- und Erwerbsunfähigkeitspolicen
- LV, siehe auch Erläuterung
- Haftpflicht: Berufs- Privat, und KfZ
- Sterbegeldversicherungen
- Arbeitsrechtsschutzversicherungen
Nicht absetzbare Versicherungen
- Kfz-Kaskoversicherungen
- Gebäude- und Hausrat (Ausnahme: Arbeitszimmer)
- Reisegepäck- und Rücktrittsversicherungen
- Private Rechtsschutzpolicen, z.B. Verkehrs- und Mietrecht
Welche Versicherungen kann ich von der Steuer absetzen?
In erster Linie gilt dies für Versicherungen, die der Gesundheits- und Altersvorsorge dienen. Ebenso können Aufwendungen die der Einkommensabsicherung und Berufsausübung dienen, steuermindernd geltend gemacht werden. Hierzu gehören auch Beiträge zu Haftpflichtversicherungen. Basisaufwendungen zur Altersvorsorge lassen sich ebenfalls steuerlich absetzen. Hierzu zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie auch Zahlungen zur privaten Altersvorsorge, wie z.B. Rürup-und Riester-Renten. Im Gegensatz dazu dürfen Krankenversicherungen nur dann abgesetzt werden, wenn die Beiträge selbst bezahlt wurden. Der Arbeitgeberanteil ist hiervon ausgenommen. Zahlungen für eine Lebensversicherung akzeptiert das Finanzamt in jedem Fall, wenn es sich um eine Risiko-LV handelt. Bei der kapitalbildenden Variante gilt dies nur für Altverträge, die vor 2005 abgeschlossen werden.
Welche Versicherungen sind nicht steuerlich absetzbar?
Versicherungen die nicht der Sicherung von Vermögen oder Gesundheit dienen, können dagegen nicht von der Steuer abgesetzt werden. So haben Sachversicherungen in der Regel keine steuermindernden Auswirkungen, wobei es jedoch Ausnahmen gibt: So dürfen beispielsweise Arbeitsrechtsschutzversicherungen auch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie Teil eines Rechtsschutzversicherungspakets sind. Eine Ausnahme in dieser Aufzählung bildet die Hausratsversicherung: Besteht im eigenen Wohnraum ein Arbeitszimmer, welches den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, akzeptiert das Finanzamt die Kosten entsprechend anteilig.
Wie kann ich die Beiträge jeweils geltend machen?
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit wird zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben unterschieden. Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken, werden den Werbungskosten zugeordnet.
Werbungskosten
Als Werbungskosten können beispielsweise folgende Policen geltend gemacht werden:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Unfallversicherung, insofern diese beruflich veranlasste Unfälle abdeckt
- Arbeitsrechtsschutzversicherung
Sonderausgaben
Versicherungen die ein privates Risiko abdecken, müssen in der Steuererklärung als Sonderausgaben ausgewiesen werden. Die häufigsten Aufwendungen in diesem Bereich sind:
- Beiträge zur gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung
- private Zusatzversicherungen
- Haftpflichtversicherungen
- Rürup-Renten
Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Riester-Rente getätigt werden, stellen einen Spezialfall dar. Riester-Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendung und müssen daher in einer eigenen Zusatzanlage ausgewiesen werden.
Welche Höchstbeträge werden jeweils steuerlich anerkannt?
Je nach Art der Versicherungs- oder Vorsorgeleistung gelten unterschiedlich hohe Beträge:
- Berufliche Versicherungen: komplett absetzbar
- Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: komplett absetzbar
- abzugsfähiger Höchstbetrag für sonstige Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherungen: 1.900 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 3.800 für Verheiratete
- gesetzliche Rentenversicherungen und Rürup-Renten: 22.757 Euro pro Jahr
- Riester-Beiträge: 2.100 Euro pro Jahr
Wo in der Steuererklärung muss ich die Versicherungen angeben?
Damit die Kosten steuermindernd wirksam werden, müssen diese an unterschiedlichen Stellen in der Steuererklärung angegeben werden. Für Riester-Beiträge steht hierbei beispielsweise die Zusatzanlage AV (Anlage Vorsorgeaufwand) zur Verfügung. Berufliche Policen die als Werbungskosten geltend gemacht werden, müssen wiederum in der Anlage N übermittelt werden. Eltern, die Versicherungen zur Absicherung ihrer Kinder absetzen möchten, können dies in der Anlage K tun. Dabei sind insbesondere die Zeilen 31 bis 37 auf der zweiten Seite der Anlage zu beachten. Alle anderen Vorsorgeausgaben können im Bereich Sonderausgaben eingetragen werden.
Tipp der Redaktion
- Was kann ich in der Steuererklärung noch absetzen?
- Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
- Bis wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
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