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Die Rentenversicherung in Deutschland ist eine Solidargemeinschaft. Alle zahlen in einen Topf ein. Doch natürlich spielt auch die Leistung des Einzelnen eine Rolle. Je mehr Beiträge man einzahlt, desto höher sind die späteren Renteansprüche. Die Berechnung basiert auf einer feststehenden Formel.
Die Rentenformel einfach erklärt
Vier Bausteine geben vor, wie hoch Ihre spätere monatliche Rente sein wird. Die Komponenten der Rentenformel werden miteinander multipliziert. Die Formel setzen sich wie folgt zusammen:
Die Entgeltpunkte
Die Entgeltpunkte werden jedes Jahr neu berechnet. Dieser Grundwert setzt sich aus dem Durchschnitteinkommen aller Arbeitnehmer sowie den eigenen Einkünften zusammen. Je nachdem, ob Sie mehr oder weniger Geld als der Durchschnitt verdienen, verändert sich dieser Wert. Mehr Entgeltpunkte stehen für höhere Renten, geringere Werte wiederum für niedrigere Bezüge. Sehen Sie sich dazu folgendes Rechenbeispiel an:
Der Zugangsfaktor
Die nächste Rechengröße in der Rentenformel ist der Zugangsfaktor. Dieser Faktor spielt für Sie dann eine Rolle, wenn es um Zu- oder Abschläge bei der Berechnung der Rente geht. Dies ist z.B. dann relevant, wenn Sie früher in Rente gehen möchten. Je früher Sie Ihre Rente in Anspruch nehmen, desto weiter sinkt der Zugangsfaktor ab. Möchten Sie möglichst viel Rente beziehen, sollten Sie also möglichst lange arbeiten.
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert gibt den Betrag in Euro an, den Sie für genau einen Entgeltpunkt als monatliche Rente bekommen würden. Ebenso wie das Durchschnittsentgelt wird auch der aktuelle Rentenwert permanent angepasst. Im Jahr 2017 beläuft er sich auf 31,03 Euro, im Jahr 2010 waren es 27,20 Euro, siehe auch weitere Jahre.
Der Rentenartfaktor
Abhängig von der Art der Rente werden dem Rentenkonto unterschiedlich viele Punkte gutgeschrieben. Dieser Teil der Formel wird als Rentenartfaktor bezeichnet. Den Wert gilt es ebenfalls mit den bereits erwähnten anderen Faktoren zu multiplizieren. Der normale Renteneintritt wegen Erreichen der Regelsaltersgrenze hat einen Wert von 1.0. Beim Rentenbezug aus anderen Gründen weicht der Wert ab, siehe dazu folgende Tabelle:
Renteneintritt wegen Erreichen der Regelaltersgrenze | -> 1,0 |
Renteneintritt wegen teilweiser Erwerbsminderung | -> 0,5 |
Renteneintritt wegen voller Erwerbsminderung | -> 1,0 |
Erziehungsrenten | -> 1,0 |
Kleine Witwenrenten für drei Monate | -> 1,0, danach reduziert auf 0,25 |
Große Witwenrenten für drei Monate | -> 1,0, danach 0,55 |
Rentenpunkte für Halbwaisen | -> 0,1 |
Rentenpunkte für Vollwaisen | -> 0,2 |
Berechnung der Rente anhand der Formel
Versuchen wir uns nun an einem Rechenbeispiel, um die Formel nachzuvollziehen. Drei Faktoren sind bereits bekannt.
- der aktuelle Rentenwert
- der Zugangsfaktor
- der Rentenartfaktor
Nur die Entgeltpunkte lassen sich nicht pauschal festlegen, da sie von Ihrem persönlichen Einkommen bzw. den Einzahlungen in die Rentenkasse abhängig sind. Diese müssen noch ermittelt werden.
Die noch unvollständige Formel
Entgeltpunkte | Zugangsfaktor | aktueller Rentenwert | Rentenartfaktor | Höhe Ihrer Rente |
noch zu ermitteln | x 1,0 | x 27,20 | x 1,0 | unbekannt |
Schritt 1
Zuerst tragen Sie für jedes Jahr Ihr Einkommen in die Tabelle ein. Das kann gerade bei Selbstständigen oder Freiberuflern nicht ganz einfach sein, da sich jedes Jahr deutliche Verdienstunterschiede ergeben können. Schreiben Sie sich diese Werte für alle Beitragsjahre auf. Die von uns bereits eingetragenen Zahlen für das persönliche Einkommen sind natürlich Beispiele, und müssen durch Ihr eigenes Einkommen ersetzt werden. Das Durchschnittseinkommen legt – wie oben schon erwähnt – die deutsche Rentenversicherung für jedes Jahr individuell fest.
Jahr der Beitragszahlung | Ihr Jahreseinkommen | Durchschnittseinkommen aller Bundesbürger | Ihre Entgeltpunkte |
2017 | 51.027 | 37.103 | 1,38 |
2016 | 51.027 | 36.267 | 1,41 |
2015 | 51.027 | 35.363 | 1,44 |
2014 | 51.027 | 34.514 | 1,48 |
2013 | 51.027 | 33.659 | 1,52 |
2012 | 51.027 | 33.002 | 1,55 |
2011 | 49.318 | 32.100 | 1,54 |
2010 | 49.318 | 31.144 | 1,58 |
2009 | 49.318 | 30.506 | 1,61 |
2008 | 49.318 | 30.625 | 1,61 |
2007 | 49.318 | 29.951 | 1,65 |
2006 | 46.977 | 29.494 | 1,60 |
2005 | 46.977 | 29.202 | 1,61 |
2004 | 46.977 | 29.060 | 1,62 |
2003 | 46.977 | 28.938 | 1,62 |
2002 | 46.977 | 28.626 | 1,64 |
2001 | 46.977 | 28.231 | 1,66 |
2000 | 46.977 | 27.741 | 1,69 |
1999 | 44.805 | 27.358 | 1,64 |
1998 | 44.805 | 27.060 | 1,66 |
1997 | 44.805 | 26.660 | 1,68 |
Schritt 2
Dividieren Sie im nächsten Schritt Ihr Einkommen durch das Durchschnittseinkommen. Tragen Sie dieses Ergebnis in die letzte Spalte ein. Dies sind Ihre Entgeltpunkte.
Schritt 3
Abschließend berechnen Sie nun aus den ermittelten Werten Ihre voraussichtliche Rentenhöhe. Rechnen Sie zunächst alle Entgeltpunkte aus Ihren Beitragsjahren zusammen. In unserem Beispiel sind dies 64,25. Diesen Wert multiplizieren Sie mit dem Zugangsfaktor (in unserem Beispiel 1,0), mit dem damaligen Rentenwert (im Jahr 2010 waren es 24,13 Euro) sowie dem Rentenartfaktor (in unserem Beispiel 1,0, da es sich um eine einfache Altersrente handelt). Das Ergebnis beträgt 1.206,50 Euro. Viel schneller und einfacher geht dies übrigens mit unserem onlinebasierten Rentenrechner.
Die komplette Rentenformel im Überblick
Entgeltpunkte | Zugangsfaktor | aktueller Rentenwert | Rentenartfaktor | Höhe Ihrer Rente |
64,25 | x 1,0 | x 27,20 | x 1,0 | = 1.206,50 Euro |
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