Gesetzliche Krankenkasse wechseln

Mit der Wahl einer günstigeren Krankenversicherung können Verbraucher Geld sparen. Doch neben der Höhe des Beitrags gibt es weitere Argumente, wie z.b. Zusatzleistungen oder Bonusprogramme. Wir erläutern, wie man die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann, und worauf zu achten ist.

Der Ablauf

Der Wechselvorgang ist prinzipiell nicht schwierig, jedoch sollten ein paar Dinge beachtet werden. Es empfiehlt sich folgende Reihenfolge:

  • 1. Prüfen Sie zunächst mit unserem Krankenkassenvergleich, ob sich ein Wechsel lohnt, und welche Kasse in Ihrem Fall das beste Angebot bietet. Wechseln Sie über den Button „Angebot anfordern“ zum gewünschten Tarif. Stellen Sie den Aufnahmeantrag online.
  • 2. Kündigen Sie schriftlich (am besten mit Einschreiben) Ihrer alten Krankenversicherung. Beachten Sie die Fristen.
  • 3. Stellen Sie einen Aufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse.
  • 4. Schicken Sie die Kündigungsbestätigung der alten Versicherung an Ihre neue.
  • 5. Senden Sie die Versicherungsbescheinigung Ihres neuen Versicherers an den alten. Dies ist extrem wichtig! wird diese Bescheinigung nicht vorgelegt, ist die Kündigung nicht wirksam.
  • 6. Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel informieren. Übergeben Sie ihm hierfür die Versicherungsbescheinigung.

Wer kann die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Jeder gesetzlich Versicherte kann in eine andere Kasse wechseln. Zu beachten sind Kündigungs- und Bindungsfristen. Wer aus einer anderen Krankenkasse beitreten möchte, muss zwar dort einen Aufnahmeantrag stellen. Dies ist jedoch eher als eine Formalie zu betrachten, da bei Gesetzlichen eine Aufnahmepflicht besteht. Es gibt auch keine Gesundheitsprüfung. Ebenso gibt keine Wartezeiten, d.h. es besteht vom ersten Tag der volle Versicherungsschutz. Es muss demnach niemand Angst haben, plötzlich ohne Krankenversicherung da zu stehen.


Worauf achten bei Auswahl?

Die Wahl der richtigen Krankenkasse ist nicht allein eine Sache des Beitrags. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Höhe der Beitragskosten, eventuell Zusatzbeitrag beachten
  • individuelle Lebenssituation
  • eigene Bedürfnisse
  • Service (persönlicher Ansprechpartner, Filiale, Hotline, online)
  • freiwillige Zusatzleistungen
  • Bonusprogramme (z.B. finanzieller Vorteil durch Beitragsrückerstattung)
  • Wahltarife
  • Zahnbehandlungen (verbesserte Kostenübernahme)

Tipp der Redaktion!

  • Krankenkassenvergleich „online die gesetzliche Krankenversicherung wechseln“

Zusatzleistungen

Folgende freiwillige Zusatzleistungen können von gesetzlichen Krankenversicherern unter anderem angeboten werden. Nicht jede Kasse bietet jedoch jede Leistung an.

  • Zuschüsse zu Naturheilverfahren und Homöopathie
  • Sonderprogramme z.B. für Diabetiker, Asthmatiker oder Krebspatienten
  • Lichttherapie
  • Osteopathie
  • Vorsorgeleistungen
  • spezielle Zusatzversicherungen
  • Schutzimpfungen für Auslandsreisen
  • Bezahlung einer Haushaltshilfe im Krankheitsfall
  • Rooming bei Kindern im Krankenhaus

Kündigung und Fristen

Zunächst muss der Versicherte seiner alten Krankenkasse kündigen. Dies kann auf zwei Arten geschehen.

Ordentliche Kündigung

Aus einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere kann man immer wechseln, wenn man mindestens 18 Monate Mitglied der Kasse war. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate zum Monatsende. Also müsste man z.B. bis zum 1.6. kündigen, um ab 1.8. in einer anderen Kasse versichert zu sein.

Außerordentliche Kündigung / Sonderkündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende, der Versicherte muss jedoch nicht vorher 18 Monate Mitglied gewesen sein. Das Sonderkündigungsrecht kann innerhalb eines Monats ab dem Tag der Bekanntgabe der Zusatzbeitragserhebung angewendet werden. Das Sonderkündigungsrecht kommt ebenfalls zur Anwendung, wenn der Versicherte in die Private Krankenkasse wechseln möchte.

Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Macht es überhaupt Sinn zu wechseln? Bieten nicht sowieso alle gesetzlichen Krankenkassen dieselbe Versorgung zum gleichen Preis an? Das stimmt nur in Bezug auf die Grundversorgung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben, und muss daher von allen Kassen erbracht werden. Darüber hinaus kann jede gesetzliche Krankenversicherung weitere Leistungen erbringen. Ob ein Wechsel sinnvoll ist oder nicht, hängt von der individuellen Situation ab. Wer über eine neue Kasse nachdenkt, sollte auf die folgenden Punkte achten:


Von der GKV in die PKV

Nicht ganz so einfach stellt sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung dar. Hier besteht von Seiten der Versicherer keine Verpflichtung zur Aufnahme. Letztere ist i.d. Regel vom Ergebnis der durchgeführten Gesundheitsprüfung abhängig. In die PKV wechseln dürfen folgende Personen:

  • Arbeitnehmer die im Jahr 2021 mehr als 64.350,00 Euro pro Jahr verdienen
  • Beamte
  • Freiberufler
  • Selbständige
  • Studenten (wenn über Eltern versichert)

Wechsel von der Privaten in die Gesetzliche

Ein Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse gilt grundsätzlich als schwierig. Er ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Die Person darf höchstens 55 Jahre alt sein
  • Ein Angestellter muss die Versicherungspflichtgrenze (zur Zeit 64.350 Euro) ein Jahr lang unterschreiten.

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