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In unserem Beitrag möchten wir uns damit beschäftigen, worum es sich bei der Immobilienrente im Detail handelt. Nicht wenige Rentner und Rentnerinnen stehen vor dem Problem, dass sie auf der einen Seite Immobilieneigentum besitzen. Auf der anderen Seite reicht die gesetzliche Rente jedoch nicht aus, um einen bestimmten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Es besteht demzufolge eine Diskrepanz zwischen einerseits vorhandenem Immobilienvermögen und auf der anderen Seite fehlender Liquidität. Exakt für eine solche Situation wurde vor geraumer Zeit die sogenannte Immobilienrente geschaffen, die oftmals ebenfalls als Umkehrhypothek bezeichnet wird.
Zahlreiche Menschen in Deutschland mit Immobilienvermögen
Immobilienvermögen wird mitunter ebenfalls als totes Kapital bezeichnet. Es besteht zwar ein nicht unerheblicher Sachwert in Form der Immobilie, das vorhandene Vermögen lässt sich jedoch nicht aktiv nutzen, ohne das Haus oder die Eigentumswohnung zu verkaufen. Totes Kapital ist Immobilienvermögen also insoweit, als dass es zum Beispiel nicht dazu dient, die monatliche Rente aufzustocken.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von älteren Menschen, die – teilweise schon seit Jahrzehnten – über ein Einfamilienhaus oder eine sonstige Immobilie verfügen. Trotzdem haben sie auf der anderen Seite nicht selten nur eine gesetzliche Rente und vielleicht noch kleinere private Altersvorsorge, die jedoch nicht ausreicht, um den gewünschten Lebensstandard zu halten. Dann stellen sich die betroffenen Personen häufig Frage, ob sie etwas tun können, um zusätzliche Liquidität zu schaffen.
Was ist die Immobilienrente?
Die Immobilienrente ist ein nicht ganz einfaches Angebot aus Finanzbereich, was sich schon allein dadurch zeigt, dass es dafür mehrere Begriffe gibt, insbesondere:
- Immobilienrente
- Hypothek
- Hausrente
Mit diesen Bezeichnungen ist im Wesentlichen gemeint, dass Sie auf Ihre schuldenfreie Immobilie eine Hypothek bzw. Grundschuld aufnehmen, sodass Sie von einem Finanzdienstleister Geld erhalten. Der Begriff Umkehrhypothek wird insbesondere deshalb verwendet, weil Sie nicht über einen gewöhnlichen Immobilienkredit Monat für Monat Raten an den Kreditgeber zahlen, sondern stattdessen vom Finanzdienstleister einen Betrag X als eine Art zusätzliche Rente ausgezahlt bekommen. Bei der Immobilienrente wird also kein Kredit ausgezahlt, sondern Sie erhalten auf Grundlage der Umkehrhypothek Monat für Monat einen bestimmten Betrag. Dies geht meistens so lange, bis entweder die Vertragslaufzeit abgelaufen ist oder Sie verstorben sind. In letzterem Fall wird häufig auch von einer Leibrente gesprochen.
Was passiert nach Auszahlung der Immobilienrente?
Meistens wird die Immobilienrente ein Leben lang ausgezahlt, manchmal aber auch nur bis zum Ablauf einer bestimmten Frist. In beiden Fällen geht das Eigentum an der Immobilie nicht unbedingt automatisch an den Finanzdienstleister über. Manchmal haben zum Beispiel Erben die Option, den faktischen Kredit zurückzahlen und dementsprechend Eigentümer der Immobilie zu werden. Passiert das nicht, geht das Immobilieneigentum meistens auf den Finanzdienstleister über und dieser wird das Objekt verkaufen oder versteigern lassen. Das ist allerdings auch der Grund, weshalb nicht wenige Experten von einer Immobilienrente abraten.
Die Umkehrhypothek ist schlichtweg relativ teuer. Zum einen zahlen Sie einen nicht unerheblichen Zins und zum anderen beläuft sich der Gesamtbetrag, an den Sie in Form der monatlichen Auszahlung gelangen, in aller Regel maximal auf die Hälfte des Immobilienwertes. Wenn Sie also beispielsweise ein Haus im Wert von 350.000 Euro besitzen, können Sie keinesfalls davon ausgehen, dass dieser Betrag in Form der Immobilienrente nach und nach zur Auszahlung gelangt. Stattdessen wäre es in dem Fall realistischer, wenn Sie von einer Gesamtauszahlung (durch die monatlichen Raten) von vielleicht 150.000 Euro oder noch weniger ausgehen.
Mögliche Alternativen zur Immobilienrente: Klassischer Bankkredit?
Aufgrund der Nachteile, die durchaus mit der Umkehrhypothek verbunden sind, stellen sich Hauseigentümer naturgemäß die Frage, ob es nicht Alternativen gibt. Die Ausgangssituation ist dabei meistens, dass auf der einen Seite Immobilieneigentum vorhanden ist, welches zudem schuldenfrei ist. Auf der anderen Seite fehlt es eben an monatlicher Liquidität, weil die gesetzliche Rente zu gering ausfällt. Vor diesem Hintergrund könnten Immobilieneigentümer auf die Idee kommen, ob sie nicht auf ihre schuldenfreie Immobilie einen gewöhnlichen Bankkredit aufnehmen. Das Problem besteht allerdings darin, dass nahezu alle Banken bei der Kreditvergabe, insbesondere bei langfristigen Immobiliendarlehen, im Hinblick auf den Kreditnehmer eine Altersgrenze haben.
Wenn Sie beispielsweise aktuell 65 Jahre alt sind und bei der Bank ein Immobiliendarlehen beantragen, welches eine Laufzeit von vielleicht insgesamt 15 Jahren hat, wäre die Genehmigung des Darlehens eher unwahrscheinlich. Sie müssten dann nämlich bis zu Ihrem 80. Lebensjahr das Immobiliendarlehen zurückzahlen und gehen damit in einen Bereich hinein, wo das Ausfallrisiko deutlich steigt. Aus dem Grund ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie ab einem gewissen Alter von Ihrer Bank ein gewöhnliches Immobiliendarlehen erhalten werden. Sollte das allerdings der Fall sein, wäre der Immobilienkredit natürlich eine mögliche Alternative zur Umkehrhypothek.
Haus verkaufen als weitere Option?
Die eigentlich rein objektiv beste Alternative zur Immobilienrente besteht darin, dass Sie Ihr Haus verkaufen und sich den Verkaufserlös dann in Form bestimmter Finanzprodukte praktisch verrenten lassen. Allerdings ist es für viele, besonders ältere Menschen, ein absolutes Horrorszenario, das eigene Haus verkaufen zu müssen. Immerhin hat man teilweise Jahrzehnte in dem Objekt gelebt, manchmal sogar über Generationen hinweg. Aus dem Grund kommt für viele Menschen der Verkauf des Eigenheims schlichtweg nicht infrage, wenn es noch irgendeine alternative Lösung gibt.
Anbieter von Immobilienrenten unbedingt vergleichen
Falls Sie sich grundsätzlich für den Weg der Immobilienrente entschieden haben, sollten Sie unbedingt die am Markt präsenten Angebote miteinander vergleichen. Insbesondere bei den jeweiligen Konditionen gibt es zum Teil große Unterschiede, sodass Sie sich beim anstehenden Vergleich vor allem die folgenden Fragen stellen sollten:
- Welchen Zinssatz muss ich zahlen?
- Wie viel Prozent des aktuellen Immobilienwertes erhalte ich als Immobilienrente?
- Wird die Immobilienrente lebenslang oder bis zu einem bestimmten Datum gezahlt?
- Wie sieht es mit dem Eigentum nach meinem Tod aus?
- Welche Optionen haben meine späteren Erben im Hinblick auf das Immobilieneigentum?
Wie wir in unserem Beitrag schon kurz erwähnt haben, ist die Umkehrhypothek im Vergleich zu einem gewöhnlichen Immobiliendarlehen relativ teuer. Deshalb sollten Sie zunächst andere Alternativen ausloten und sich im Grunde nur unter der Voraussetzung für eine Immobilienrente entscheiden, dass kein anderer Weg praktikabel ist und Sie natürlich zwingend zusätzliche Liquidität schaffen müssen.
Häufige Fragen zur Immobilienrente
Im Folgenden möchten wir einige häufig auftretende Fragen zur Immobilienrente kurz beantworten.
Worin unterscheiden sich Immobilienrente und Umkehrhypothek?
In der Praxis gibt es zwar kleinere Differenzen in der Abwicklung zwischen Immobilienrente und Umkehrhypothek. Allerdings werden die Begriffe meistens synonym verwendet, sodass es sich dabei im Großen und Ganzen um das gleiche Modell handelt.
Welche Banken stellen eine Immobilienrente bereit?
In der Regel können Sie eine Immobilienrente nicht bei gewöhnlichen Banken nutzen, sondern stattdessen gibt es spezielle Finanzdienstleister, die sich auf diesen Service spezialisiert haben. Sie finden die entsprechenden Anbieter leicht, indem Sie zum Beispiel über bekannte Suchmaschinen das Schlagwort „Immobilienrente“ oder auch „Umkehrhypothek“ eingeben.
Was die Voraussetzungen für eine Umkehrhypothek?
Die zwingende Voraussetzung für eine Umkehrhypothek ist natürlich, dass Sie überhaupt Immobilieneigentum besitzen. Zudem sollte dies in aller Regel schuldenfrei sein, da im Rahmen der Immobilienrente eine neue Grundschuld bzw. Hypothek zu Gunsten des Finanzdienstleisters eingetragen wird.
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