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Bezahlbarer Wohnraum ist in Deutschland knapp geworden. Das gilt nicht erst seit 2018. Deshalb möchte der Staat insbesondere Familien mit Kindern finanziell unterstützen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Wer das Baukindergeld bekommt, wo es beantragt wird, und welche Voraussetzungen gelten.
Alle Fakten auf einen Blick
Höhe der Zahlung
Dauer der Förderung
Ab wann gilt das Baukindergeld?
Wo kann ich es beantragen?
Einkommen
sonstige Voraussetzungen
- ein zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2021 abgeschlossener Bau- oder Kaufvertrag
- Die Immobilie befindet sich in Deutschland.
- Das Wohneigentum muss selbst genutzt werden.
- Das im elterlichen Haushalt lebende Kind darf nicht älter als 18 sein.
- Familie muss Kindergeld erhalten, oder einen Kinderfreibetrag nutzen.
Was ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die Familien und Alleinerziehenden mit niedrigen und mittleren Einkommen gewährt wird, um Wohneigentum zu kaufen oder selbst zu bauen. Die Förderung wird als finanzieller Zuschuss für eine Dauer von 10 Jahren gezahlt. Sie ersetzt die seit 2005 abgeschaffte Eigenheimzulage. Es sollen mehr junge Familien und Alleinstehende mit Kindern dazu motiviert werden, sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Auf diese Weise könnte die Nachfrage nach Mietwohnungen sinken, und so mehr bezahlbarer Wohnraum erhalten werden.
Antrag auf Baukindergeld stellen: So geht´s
Das Baukindergeld kann seit dem 18.09.2018 über das Webportal der KfW-Bank beantragt werden. Es wird rückwirkend zum 1. Januar ausgezahlt. Ein Antrag ist für Bau- oder Kaufvorhaben bis zum 31.12.2021 möglich. Wer seinen Bau- oder Kaufvertrag zwischen Januar und September 2018 unterschrieben hat, erhält ebenso einen positiven Bescheid, wenn er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Es müssen zudem folgende Dokumente vorgelegt werden:
- ein zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31.12.2021 unterschriebener Hausbau- oder Kaufvertrag / erteilte Baugenehmigung
- Darlehensvertrag
- die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide
- Nachweis über den Bezug von Kindergeld
- eventuelle Änderungen, siehe Webseite der KfW
Wer bekommt Baukindergeld (Voraussetzungen)?
Voraussetzung für den Erhalt der aus Bundesmitteln finanzierten Beihilfe ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen der Familie oder des Alleinerziehenden 75.000 Euro nicht überschreitet. Hinzu kommt noch ein Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro pro Kind, welcher für 2 Kinder ausgenutzt werden kann. Familien dürfen demnach maximal 105.000 Euro jährlich verdienen. Eine weitere Bedingung für den Erhalt ist, dass das im elterlichen Haushalt lebende Kind nicht älter als 18 Jahre ist. Für nicht im gemeinsamen Eigentum lebende minderjährige Kinder wird kein Baukindergeld gewährt. Außerdem sind nur Familien, die entweder einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld vom Staat erhalten berechtigt. Dass die im Antrag genannte Immobilie von der jeweiligen Familie selbst genutzt wird, zählt ebenso zu den Voraussetzungen. Wichtig ist auch, dass die Immobilie das bisher erste Wohneigentum ist. Junge Leute, die allerdings als Single Wohnungseigentum hatten, dies später verkauft oder vermietet haben, und nun als Verheiratete mit Kindern Baukindergeld beantragen, erhalten die staatliche Förderung ebenfalls.
Höhe der Zahlung
Familien denen das Baukindergeld bewilligt wird, bekommen pro Kind und Jahr maximal zehn Jahre lang 1.200 Euro. In 10 Jahren sind dies entsprechend 12.000 Euro. Die gewährte Bauförderung wird einmal jährlich von der KfW-Bank überwiesen.
Pro und Contra
Auch wenn es natürlich immer sinnvoll ist, eine staatliche Förderung in Wohneigentum zu investieren, hat das Baukindergeld nicht nur Befürworter. Im Folgenden werden sowohl Vorteile als auch Nachteile erläutert.
Vorteile
Die staatlichen Fördermittel kommen jungen Menschen mit Kindern zugute, die sich mit dem Erwerb von Wohneigentum eine gesicherte Existenz im Alter schaffen möchten. Das Baukindergeld erhöht das bei der Beantragung eines Baudarlehens erforderliche Eigenkapital. Der Bauherr kann sich über einen im Durchschnitt 0,25 Prozent niedrigeren Zinssatz freuen. Alternativ dazu hat er die Möglichkeit, den Förderbetrag zur jährlichen Sondertilgung seines Baudarlehens einzusetzen.
Nachteile
Da man davon ausgehen kann, dass eine große Anzahl junger Familien einen Antrag stellen wird, könnte die gestiegene Nachfrage den Kaufpreis von Bestandsimmobilien und Bauland erhöhen. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass manche Bauträger versucht sind, den Kaufpreis um die Fördersumme zu erhöhen. Auch die Höchstdauer der Zahlung könnte für Familien, die sich den Hausbau nur mithilfe des Baukindergeldes leisten können, zum Problem werden: Läuft ihr Baudarlehen länger als zehn Jahre, erhöhen sich ihre Bauzinsen durch den Wegfall der Zinsbindung. Endet der Baukredit zeitgleich mit der Zahlung des Baukindergeldes, müssen sie sich um eine Anschlussfinanzierung kümmern, um die Kreditraten ohne die staatliche Beihilfe bezahlen zu können. Diese neuen Darlehen sind jedoch oft nur zu einem ungünstigeren Zinssatz zu haben. Um dies zu vermeiden, empfehlen Experten parallel zum Baukindergeld noch einen oder mehrere Bausparverträge abzuschließen. Siehe auch unser Beitrag: wann ist ein Bausparvertrag sinnvoll? Weil das Baukindergeld nicht zum Baubeginn oder beim Abschluss des Kaufvertrags in einem Betrag überwiesen wird, entlastet es den Bauherrn nicht von den sofort zu zahlenden Bau- oder Kaufnebenkosten. Und diese sind bekanntlich sehr hoch: Für den Makler, Notar, den Eintrag ins Grundbuch und die obligatorische Grunderwerbssteuer fallen Kosten in Höhe von 10 bis 15 % des Kaufpreises an.
Der Deutsche Bundestag möge sich doch bitte an die 2017 getätigten Äußerungen zum Thema Baukindergeld halten. Dort hieß es, dass das das Baukindergeld auch rückwirkend ab Juli 2017 gelte. Hierauf haben sich bundesweit Familien verlassen.
Da die Datumsänderung sehr viele Familien betrifft, wurde hier eine öffentliche Petition erstellt:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_06/_27/Petition_81883.nc.html
Hallo, ja so sehe ich das auch. Wir sind auch eine Familie, die sich auf diese Aussage verlassen hat, dass das Baukindergeld rückwirkend für 2017 gezahlt wird!
Was ist, wenn der Notartermin in 2017 war, und ich als Eigentümer erst 2018 eingetragen worden bin?
Hallo,
es ist immer das Datum des Kaufvertrags maßgeblich.
Viele Grüße