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Wer Vermögenswirksame Leistungen z.B. in Fonds investiert, erhält bis zu 80 Euro pro Jahr an Arbeitnehmersparzulage. Bausparer können auch die Wohnungsbauprämie beantragen. Doch nicht jeder bekommt die staatliche Förderung. Wer davon profitiert, und welche Voraussetzungen gelten.
Übersicht: Höhe der staatlichen VL-Förderung
Die folgende Übersicht zeigt die Möglichkeiten der staatlichen Förderung für VL sowie deren Höhe. Für den Bezug gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
Sparform | Arbeitnehmer-Sparzulage | Wohnungsbau-Prämie | Einkommensgrenze |
Fondsparplan | bis 80€ / 160€ Jahr (ledig / verheiratet) | nein | 20.000€ / 40.000€ (ledig / verheiratet) |
Bausparvertrag | bis 43€ / 86€ Jahr (ledig / verheiratet) | bis 70€ / 140€ Jahr (ledig / verheiratet) | 17.900€ / 35.800€ bei Arbeitnehmersparzulage, 35000€ / 70000€ bei Wohnungsbauprämie |
Tilgung von Baukrediten | bis 43€ / 86€ pro Jahr (ledig / verheiratet) | nein | 17.900€ / 35.800€ |
Banksparplan | nein | nein | – |
Lebensversicherung | nein | nein | – |
Betriebliche Altersvorsorge | nein | nein | – |
Arbeitnehmersparzulage
Mit der Arbeitnehmersparzulage möchte der Staat Bürgern mit kleinem und mittlerem Arbeitseinkommen helfen, Vermögen anzusparen und Schulden abzubauen. Einen Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie als ledige Person maximal 17.900 Euro an zu versteuerndem Jahreseinkommen aufweisen (Verheiratete: 35.800 Euro).
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen?
Der Staat beteiligt sich mit 9 % Zuschuss auf die jährlich eingezahlte Summe bis zu einem Höchstbetrag von 43 Euro jährlich (86 Euro für Verheiratete). Dies gilt sowohl für abgeschlossene Bausparverträge als auch für die Tilgung eines bestehenden Baukredits. Um die Höchstförderung zu erhalten, sollten Sie bis zu 470 Euro jährlich in Ihren Bausparvertrag investieren.
Wie hoch ist die staatliche Förderung für VL Fondssparen?
Beschäftigte die in Fondsparen investieren, bekommen eine Förderung in Höhe von 20 % auf die pro Jahr angesparte Summe. Zahlen Sie also jährlich bis zu 400 Euro in einen Aktienfondssparplan ein, haben Sie damit einen Anspruch auf den Maximalbetrag in Höhe von 80 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Ihr zu versteuerndes jährliches Einkommen beträgt maximal 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro).
So wird die Sparzulage beantragt
Sie erhalten vom Anbieter – wo Sie die VL angelegt haben – einmal im Jahr eine Bescheinigung Ihrer angesparten Beiträge. Die Bescheinigung reichen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein. Sie haben die Möglichkeit, den Zuschuss für vier Jahre rückwirkend zu beantragen. Die vom Staat gewährte Förderung ist generell steuer- und abgabenfrei.
Tipp der Redaktion
Wohnungsbauprämie
Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro (70.000 Euro für Verheiratete) können Sie als VL-Bausparer zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage die Wohnungsbauprämie beantragen. Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie das Geld zum Erwerb von Wohneigentum investieren, und mindestens 50 Euro jährlich einzahlen. Mit der Wohnungsbauprämie werden nur Bausparverträge und Genossenschaftssparverträge vom Staat unterstützt. Sie erhalten 10,0 % auf Ihre jährlich geleisteten Einzahlungen. Um den vollen Zuschuss in Höhe von 70 Euro (140 Euro für Verheiratete) zu erhalten, sollten Sie 700 Euro (1.400 Euro) in Ihren Sparvertrag einzahlen.
So wird die Wohnungsbauprämie beantragt
Hierfür stellt Ihnen Ihre Bank oder Bausparkasse ein spezielles Formular zur Verfügung. Meist erhalten Sie das Formular bereits zusammen mit dem jährlichen Kontoauszug. Auf dem Formular sind meist nur ein oder zwei Felder anzukreuzen, hinzu kommt Ihre Unterschrift. Das Formular geben Sie anschließend bei Ihrer Bausparkasse oder Bank ab.
Diese Einkommensgrenzen müssen beachtet werden
Die aktuellen Höchstgrenzen können Sie der Tabelle oben entnehmen. Für den Anspruch auf Förderung darf Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Das zu versteuernde Einkommen ist jedoch nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen, siehe Erläuterung unter Einkommensteuer. Vom Brutto sind zunächst Werbungskosten und Freibeträge abzuziehen. Man kann sagen, dass bis zu einem Brutto von etwa 22.000€ pro Jahr ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht. Entsprechend liegt das Einkommen bei der Wohnungsbauprämie bei knapp unter 40.000€. Sollten Sie keinen Anspruch auf Förderung haben, lohnt sich die Inanspruchnahme dennoch. So erhalten Sie zumindest die monatlichen Zahlungen vom Arbeitgeber.
Tipp der Redaktion
- Wann ist ein Bausparvertrag sinnvoll?