Seiteninhalt
Die private Krankenversicherung bietet gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse einige Vorteile. Doch nur wer über genug Einkommen verfügt, oder einer bestimmten Berufsgruppe angehört, darf sich privat versichern. Diese Voraussetzungen gelten im Jahr 2021.
Die Voraussetzungen im Überblick
In der folgenden Tabelle haben wir für Sie die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung in Kürze zusammengefasst. Erläuterungen zu den einzelnen Punkten finden Sie im Text darunter.
- Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr.
- Alternativ: Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe: Das Einkommen spielt hier keine Rolle.
- guter allgemeiner Gesundheitszustand: keine gravierenden Vorerkrankungen in den letzten 5 Jahren
- positives Ergebnis der Gesundheitsprüfung
- Ein Beitritt ist für Antragsteller meist bis 55 Jahre möglich.
Einkommen und Versicherungspflichtgrenze
Unter der Versicherungspflichtgrenze versteht man die Höhe des Bruttoeinkommens, ab dem Angestellte nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, sondern die Art der Krankenversicherung frei wählen können. Die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnete Einkommenshöhe beträgt in 2021 64.350,00 Euro brutto pro Jahr. Das entspricht 5.362,50€ im Monat. Das Mindesteinkommen gilt für pflichtversicherte Arbeitnehmer (alle Personen im Angestelltenverhältnis) sowie Personen die vorher freiwillig gesetzlich versichert waren.
Diese Berufsgruppen können unabhängig vom Einkommen wechseln
Das oben erwähnte Mindesteinkommen gilt nur für Angestellte, während für folgende Berufsgruppen (siehe Auflistung unten) ein Wechsel die private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen möglich ist. Eine Ausnahmeregelung gilt für selbständige Landwirte und Künstler. Während sich Landwirte ab einem Jahreseinkommen oberhalb von 30.000 Euro privat krankenversichern können, sind selbständig arbeitende Künstler wie z.B. Schauspieler an die normale Versicherungspflichtgrenze gebunden.
- Beamte
- Selbständige und Freiberufler
- Studenten
Was muss ich zum Thema Gesundheit wissen?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse ist eine Private Krankenversicherung nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen. Die PKV behält sich das Recht vor, den Gesundheitszustand des neuen Mitglieds vorher zu überprüfen. Dem Versicherungsantrag werden i.d. Regel Fragebögen beigefügt, in denen der Antragsteller Angaben zu Vorerkrankungen tätigen muss. Meist beziehen sich die Fragen auf Erkrankungen der letzten 5 Jahre. Nicht nur die Aufnahme selbst sondern auch die Höhe des zu zahlenden Beitrags richtet sich unter anderem nach dem Gesundheitszustand. Die Gesundheitsprüfung wird sowohl bei einer Neuaufnahme als auch bei einem internen Tarifwechsel vorgenommen.
Wie ehrlich muss ich die Gesundheitsfragen beantworten?
Das Wichtigste gleich vorweg: Bei den Fragen zu schummeln oder wichtige Angaben wegzulassen, ist nicht empfehlenswert. Im Rahmen der Bearbeitung des Antrags verlangt die PKV vom Antragsteller meist eine sogenannte Schweigepflichtsentbindung. Damit darf sie Kontakt zum Hausarzt oder zur gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen, und sich die „Fakten“ bestätigen lassen. Kommt später heraus, dass Sie bei den Fragen unwahre Angaben getätigt haben, darf die PKV den Vertrag sogar nachträglich wieder kündigen.
Bis zu welchem Alter kann ich der PKV beitreten?
Ein gesetzliches Höchstalter für die Aufnahme in die private Krankenversicherung gibt es zwar nicht. Mit zunehmendem Alter wird jedoch ein Beitritt grundsätzlich immer schwieriger. Die Altersgrenze kann je nach Anbieter und gewähltem Tarif variieren. Die Versicherer legen interne Richtlinien fest, nach denen über eine Aufnahme entschieden wird. In der Praxis ist ein Beitritt für einen Antragsteller mit über 55 Jahren unwahrscheinlich. Dies liegt jedoch weniger am Alter des Versicherten selbst, als an den wachsenden Gesundheits- und Kostenrisiken für den Versicherer. Während junge Versicherte meist von günstigen Beiträgen profitieren, steigt der Beitrag mit zunehmendem Alter meist an, siehe auch unser Rechner zur PKV. Ältere Antragsteller müssen sich grundsätzlich auch einer strengeren Gesundheitsprüfung unterziehen.
Kommentar abgeben